Rechnungs­wesen

Jahresabschluss · Finanzbuchhaltung · Lohnabrechnung · Kostenrechnung

Jahresabschluss

„Wer den Verlust fürchtet, der darf keine Gewinne machen!“
– George Soros

Der Jahresabschluss dient der Ermittlung des Unternehmenserfolges. Wir erstellen für Sie den Jahresabschluss für unterschiedliche Adressaten:

  • Handelsbilanz
  • Steuerbilanz
  • Zwischenbilanz
  • Sonderbilanz
  • Ergänzungsbilanz.


Wir beraten Sie zu Fragen der Jahresabschlussgestaltung:

  • zulässige Abschlussarten (Einnahmeüberschussrechnung oder Handelsbilanz)
  • Übergang zwischen den Abschlussarten
  • die Wahl des zweckmäßigen Wirtschaftsjahres (abweichendes Wirtschaftjahr)
  • steuerrechtlicher Jahresabschluss (ja oder nein).

Im Rahmen des Jahresabschluss bieten wir die Erledigung folgender gesetzlicher Vorschriften an:

  • Meldung an den elektronischen Bundesanzeiger
  • elektronische Übermittlung der Bilanz an die Finanzverwaltung (E-Bilanz).

Finanzbuchhaltung

Gern erstellen wir für Sie Ihre Finanzbuchhaltung mit allen notwendigen Nebenbüchern bei uns im Haus. Wir arbeiten mit der DATEV Software.

Gewerbetreibende und Freiberufler sind immer gut beraten, wenn sie „Ihre Zahlen“ selbst verwalten. Wir bieten günstige Lösungen für kostenbewußte Selbstbucher mit fachlicher Betreuung an. Möglich ist auch der Datenimport aus Ihrerm System. Erfahrungen haben wir unter anderem mit Progammen wie:

  • COMfuture Pflegedienst 2000
  • Plentymarkets
  • Microsoft Navision
  • Lexware.

Technische Neuerungen zur Verbesserung und Vereinfachung der Zusammenarbeit von Steuerberater und Mandant werden von uns aktiv gefördert. Wir favorisieren die Übernahme digitalisierter Belege und Daten. Die gegebenenfalls dafür notwendige Software und Sicherungstechnik stellen wir zur Verfügung.

Auf Wunsch kommen wir auch zu Ihnen. Im Laufe der Zeit haben wir uns durch die Arbeit bei Mandanten vor Ort Kenntnisse im Umgang mit anderen Buchhaltungsprogrammen angeeignet.


Lohnabrechnung

Wenn es noch etwas Dynamischeres gibt als die Steuergesetzgebung, dann sind das die Rechtsgrundlagen der Lohnberechnung. Sozialrecht, Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsvereinbarungen, Individualvereinbarungen … alle wollen beachtet werden.

Unsere Lohnabteilung erledigt Ihre Gehalts- und Stundenlohnabrechnung. Natürlich begleiten wir auch die Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung und Lohnsteueraußenprüfungen für Sie. Leistungslohn- und Baulohnabrechnung sind auf Anfrage möglich.


Kostenrechnung

kostenrechnungJeder Unternehmer sollte sich dafür interessieren, mit welchem Produkt, welcher Baustelle oder welcher Leistung er den Unternehmensgewinn generiert oder vernichtet.

Wir bieten Ihnen die entsprechende Aufbereitung Ihrer Finanzbuchhaltung. Teilweise sind schon einfachste Aufsplittungen der Zahlen in Produktgruppen oder Abteilungen von nennenswertem Informationsgehalt.

Wir verarbeiten auch komplexe innerbetriebliche Daten für Leistungsverrechnungen und Umlagen, um aussagefähige Betriebsabrechnungsbögen oder Deckungsbeitragsrechnungen zu erstellen.


© 2022 Norbert Lorenz · Steuerberater